Aktuelles der CSU Rott am Inn

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Bericht aus dem Gemeinderat

In der Sitzung vom 12. Juni 2014 beschäftigte sich der Rotter Gemeinderat vor allem mit zwei wichtigen Punkten. Zunächst galt es, den rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 22 „Am Leitenfeld“ an einigen Stellen zu konkretisieren, um möglichst eindeutige Regelungen für die künftigen Bauherren zu schaffen. Architekt Labonte erläuterte die geplanten Änderungen und beschäftigte sich zuerst mit den  Doppelhausgrundstücken. Hier wurde anschließend vom Gemeinderat eine Grundflächenzahl von 70 m² für jeden Anteil beschlossen. Im Weiteren beschloss der Gemeinderat für die Baugrundstücke im Westen des Baugebiets, die an die Staatstraße angrenzen, das Maß der baulichen Nutzung an die vorhandenen Gegebenheiten des Baugebiets „Rott-Nord“ anzupassen. Einige Diskussionen gab es anschließend bei der Frage, wie weit diejenigen Häuser, bei denen das Grundstück tiefer liegt als die angrenzende Erschließungsstraße, an die Höhe der Straße angepasste werden sollten.

Einstimmig entschied sich der Gemeinerat letztlich dafür, die Häuser –bei unveränderten Wandhöhen- weiter aus dem Untergrund herauszuheben, was sich vor allem bei möglichen Überschwemmungen durch Starkregen positiv auswirken werde.Der zweite wichtige Punkt der Tagesordnung war die Beratung über die mögliche Aufstellung eines Bebauungsplans, den die Firma ALPMA beantragt hatte. Vorrangig geht es dem Unternehmen dabei um Planungssicherheit für die Zukunft, da für das Firmenareal bisher lediglich ein Flächennutzungsplan vorliegt. Im Rahmen dieses Bebauungsplans sollen für künftig nötige Erweiterungen das Maß der baulichen Nutzung festgelegt, sowie die Ausweisung eines neuen Parkplatzes südlich der Rosenheimer Straße mit ca. 400 Stellplätzen geregelt werden. Diskussionen gab es dabei vor allem um die Sicherheit der Mitarbeiter, die nach Fertigstellung des geplanten Parkplatzes die Rosenheimer Straße überqueren müssten. Hier wurde vorgeschlagen, neben der geplanten, oberirdischen Querungshilfe eine Unterquerung der Straße zu prüfen. Außerdem wurde angeregt, eine Verlegung der Alpenstraße nach Westen zu prüfen, damit das Firmengelände nicht mehr von einer öffentlichen Straße durchschnitten wird. Außerdem sei im Hinblick auf die angrenzende Wohnbebauung ein Lärmschutzgutachten zu erstellen.